Wie wir bereits in unserem Blog-Beitrag vom 18.12.2015 zu den Grundlagen des Asylverfahrens in Österreich festgehalten haben, konnten alle unserer Gäste das Zulassungsverfahren zum Asylverfahren bereits positiv abschließen (=Erhalt der weißen Karte). Mit dem Abschluss des Zulassungsverfahrens beginnt das eigentliche (inhaltliche) Asylverfahren in Österreich. Das Ziel des inhaltlichen Asylverfahrens ist dabei die Überprüfung durch die Behörde, ob im individuellen Asylverfahren ein Fluchtgrund gemäß Genfer Flüchtlingskonvention vorliegt oder nicht.
Im Laufe der letzten Wochen sind nach und nach sämtliche Befragungstermine per Bescheid (Zustellung als RSA-Brief per Post) an unsere Gäste rechtsgültig zugestellt worden, die Befragungen finden in den nächsten Wochen bzw. Monaten statt.
Da insbesondere im Bereich des Asylrechts zahlreiche Halb-/Falschinformationen in den Medien aber auch zwischen unseren Gästen ausgetauscht werden, herrscht im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und den damit verbunden Rechtsfolgen häufig einiges an Verwirrung. Aus diesem Grund haben wir uns als Verein dazu entschlossen, unsere Gäste im gesamten Verfahren zu begleiten und so gut wir können darauf vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang helfen uns natürlich auch die große Anzahl an aktiven PfadfinderInnen in Wiener Neudorf und die damit vorhandenen Kenntnisse bzw. Berufsausbildungen in unserem Betreuungsteam. Nachdem ich mich im Rahmen meines Studiums an der Wirtschaftsuniversität Wien in der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften mit dem Studienzweig „Wirtschaft & Recht“ zunehmend auf Wirtschaftsrecht spezialisiert habe, fiel mir die Einarbeitung in das österreichisches Asylrecht natürlich deutlich einfacher. Dennoch habe ich bzw. haben wir in den letzten Wochen zahllose Stunden damit verbracht, die vorhandene Rechtslage bzw. die einschlägigen Materiengesetze (Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz, Meldegesetz, etc.) durchzuarbeiten und uns im Rahmen externer Vorträge von asylrechtskundigen Personen diesbezüglich noch vertieft zu informieren.
Zwei Umstände erschweren die Einarbeitung in das österreichische Asylrecht für Interessierte massiv. Einerseits die Tatsache, dass aufgrund diverser Umstände zahlreiche Verfahrensschritte bzw. Rechtsfolgen in der Praxis anders ablaufen als im jeweiligen Gesetz definiert (vor allem auch aufgrund der Vielzahl von Asylverfahren derzeit). Andererseits verändert sich die Situation laufend aufgrund diverser aktueller, politischer Diskussionen und Maßnahmen auf Landes- bzw. Bundesebene.
Bereits im Februar 2016 haben wir daher einen gemeinsamen Termin mit allen interessierten Gästen bzw. UnterkunftgeberInnen zur Vorbereitung für die Asyleinvernahme im Migazzihaus veranstaltet. Hier wurden vor allem unseren Gästen die wesentlichen Einvernahmethemen und –abläufe nähergebracht und unsere Gäste konnten individuelle Fragen zu Ihrem Verfahren stellen. Im Anschluss an diesen Termin wurde eine Zusammenfassung der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen an die QuartiergeberInnen versandt.
Mit der irakischen Familie, die im Migazzihaus untergebracht ist, und mit den syrischen Gästen der Pfadfindergruppe Wiener Neudorf haben wir auch im Vorfeld zum tatsächlichen Asyleinvernahmegespräch individuelle „Probeeinvernahmen“ durchgeführt, um die vorhandene Nervosität bei unseren Gästen ein wenig zu reduzieren.
Die ersten beiden Asyleinvernahmegespräche mit zwei unserer syrischen Gäste hat bereits letzte Woche in Traiskirchen stattgefunden, Ergebnisse werden im Nachhinein den Gästen per Post zugestellt.
Geschrieben von: Christoph