Erste Schritte durch den Behördendschungel

Wenn man um Asyl in Österreich ansucht, gilt es natürlich auch zahlreiche behördliche Vorschriften und Auflagen zu beachten.

Unsere von der Diakonie vermittelten Gäste haben den ersten Teil des Asylverfahrens bereits im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen bzw. in Wien abgeschlossen. Der erste Teil (sogenanntes Zulassungsverfahren) beinhaltet die Prüfung der Herkunft und des Alters (zB anhand vorhandener Ausweisdokumente) der in Österreich einreisenden Menschen, eine erste Befragung/Einvernahme hinsichtlich der individuellen Fluchtgründe sowie die örtliche Klärung der Verfahrenszuständigkeit. Außerdem erfolgt eine Registrierung der AsylwerberInnen (inkl. Erfassung der Fingerabdrücke). Nach positivem Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten die AsylwerberInnen ein Ausweisdokument durch die Behörde (Aufenthaltsberechtigungskarte – „weiße Karte“). Mit dieser Aufenthaltsberechtigungskarte wird dokumentiert, dass der/die AsylwerberIn nun für die Dauer des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht in Österreich hat.

Da AsylwerberInnen in Österreich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt arbeiten dürfen, haben sie für die Dauer des Asylverfahrens Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundversorgung. Die Leistungen der staatlichen Grundversorgung von AsylwerberInnen umfassen folgende Bereiche:

  • Zuschüsse für die Unterkunft (max. EUR 110,-/Monat für Einzelpersonen und EUR 220,-/Monat für Familien)
  • Verpflegungsgeld (bei individueller Unterkunft und Selbstversorgung: EUR 200,-/Monat für Erwachsene, EUR 90,- für Kinder)
  • Taschengeld (EUR 40,- pro Person)
  • Zugang zu Leistungen der staatlichen Krankenversicherung (Medizinische Versorgung)
  • Leistungen für Fahrtkostenersätze (zB für Behördengänge und Schulbesuche)
  • Zuschüsse für Bekleidung (max. EUR 150,-/Jahr)
  • Zuschüsse für Schulbedarf (max. EUR 200,-/Jahr)
  • Beratungsleistungen

Um den Antrag zur Grundversorgung stellen zu können, müssen die AsylwerberInnen jedoch in jedem Fall folgende Dokumente vorweisen können:

  • Meldezettel
  • Bankkonto
  • Miet-/Prekariatsvereinbarung mit dem/der UnterkunftgeberIn
  • Nachweis der Aufenthaltsberechtigung („weiße Karte“)

Im Rahmen der Verlegung der Asylwerber/innen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in ein anderes Quartier (Privatquartier oder organisierte Unterbringung) müssen im Anschluss daher möglichst rasch weitere Schritte eingeleitet werden. In jedem Fall müssen die AsylwerberInnen einen Meldezettel bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgermeister der Gemeinde, in dem das neue Quartier gelegen ist) beantragen. Die Meldung hat innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde zu erfolgen (vgl. § 3 Abs. 1 Meldegesetz). Diese Verpflichtung trifft den/die QuartiernehmerIn (AsylwerberIn) selbst. Außerdem ist der/die QuartiernehmerIn verpflichtet sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde abzumelden, wenn er das Quartier aufgibt (vgl. § 4 Abs. 1 Meldegesetz).

Der/die QuartiergeberIn ist unter anderem zur Meldung an die Meldebehörde innerhalb von spätestens 14 Tagen verpflichtet (vgl. § 8 Abs. 1 Meldegesetz), wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Meldepflicht eines Quartiernehmers nicht erfüllt wurde.

Eine Eröffnung eines Bankkontos ist ebenfalls eine Voraussetzung zur Beantragung der Grundversorgung. Hierfür können bei allen Filialen der Erste Bank Gratis-Konten für AsylwerberInnen eröffnet werden. Das Konto ist im ersten Jahr kostenlos und bleibt bei Nachweis eines laufenden Asylverfahrens bis zu dessen Abschluss auch darüber hinaus kostenlos.

Außerdem müssen AsylwerberInnen eine von Ihnen und dem jeweiligen Vermieter/Quartiergeber unterschriebene Miet-/Prekariatsvereinbarung bei den Behörden vorlegen können.

Wir freuen uns, dass sowohl unsere syrischen als auch unsere irakischen Gäste die ersten rechtlichen bzw. organisatorischen Verfahrensschritte erfolgreich absolvieren konnten, der Antrag zur Grundversorgung wurde für alle Gäste eingereicht und mittlerweile wurden die Anträge auch genehmigt und die ersten Zahlungen im Rahmen der Grundversorgung an unsere Gäste überwiesen.