Pfadfinder und Pfadfinderinnen Wiener Neudorf

Pfadfinder und Pfadfinderinnen Wiener Neudorf

Mitgliedsbeiträge Drucken

 

Die ordentliche Mitgliedschaft bei unserer Gruppe wird durch die Abgabe einer Beitrittserklärung gegenüber einem Jugendleiter bzw. einer Jugendleiterin oder einem Mitglied des Elternrates erworben. Die Gruppe bestätigt die Mitgliedschaft im Rahmen der Registrierung. Der Weiterbestand der Mitgliedschaft ist von der jährlichen Wiederholung der Registrierung abhängig.

Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Registrierbeitrag (Verbandsbeitrag), den wir an die Niederösterreichischen Pfadfinder und Pfadfinderinnen abführen und der auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung beinhaltet, sowie dem vom Elternrat festgesetzten Gruppenbeitrag.  Mit diesen Beiträgen sowie unseren diversen Veranstaltungen finanzieren wir die Kinder- und Jugendbetreuung im Rahmen unseres laufenden Betriebes während des Jahres.

Die Beiträge für Familien mit mehreren Kindern in unserer Gruppe haben wir gestaffelt, um die Belastung geringer zu halten.

Es ergeben sich somit die folgenden jährlichen Mitgliedsbeiträge:

  • für das 1. Kind: € 48,-
  • für das 2. Kind: € 40,-
  • für das 3. Kind: € 30,-
  • ab dem 4. Kind: € 0,-

 
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich bis spätestens 31. Oktober bitte unaufgefordert auf das Gruppenkonto einzuzahlen (bei unterjährigem Einstieg bitte innerhalb von vier Wochen).

Sollte das Kind überhaupt nicht mehr an den Aktivitäten der Pfadfindergruppe teilnehmen wollen, so bitten wir um eine Abmeldung per Telefon oder Email bis spätestens 31.10. bei der Gruppenleitung. Bei Nicht-Abmeldung erfolgt automatisch eine erneute Registrierung im folgenden Pfadfinderjahr (=Schuljahr) und der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Pfadfinderjahr wieder einzuzahlen.

Kinderstaffelung für Sommerlager

Wenn mehrere Kinder einer Familie auf Sommerlager fahren, kommt folgender Schlüssel zur Anwendung:

  • Erstes und ältestes Kind: 100 % des jeweiligen Lagerbeitrages
  • Zweites Kind: 80 % des Lagerbeitrages
  • Drittes Kind: 60 % des Lagerbeitrages

 

Die Mehrkindstaffel gilt natürlich auch, wenn die Kinder in verschiedenen Altersstufen am Sommerlager teilnehmen. Die verringerten Beiträge beziehen sich in diesem Fall auf den jeweiligen Lagerbeitrag, der für dieses Kind in seiner Altersstufe gilt.

 
 
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